Reiseversicherung für Kroatien
Damit die gebuchte Urlaubsreise und die damit verbundene Erwartung des Reiseerlebnisses nicht gefährdet werden, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt typische Lebensrisiken abzusichern. Jeder Reisende sollte also seinen Versicherungsschutz überprüfen und diesen an dem mit der Reise speziell verbundenen Risiko ausrichten.
Auslandskranken- und Notrufversicherung
Wer ins Ausland reist, muss wissen, dass seine gesetzliche Krankenversicherung nicht jeden Versicherungsfall abdeckt. Zwar leisten die gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage eines Sozialversicherungsabkommens im Europäischen Ausland zumindest einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Dennoch sind nicht alle Kliniken und Ärzte bereit, aufgrund des Auslandskrankenscheins ärztliche Versorgung zu leisten und stellen oft Privathonorare in Rechnung, die die Kassen oft nur teilweise übernehmen. Problematisch ist bisweilen, im Ausland die für die Behandlung aufgrund eines Auslandskrankenscheins zuständige Klinik oder den richtigen Arzt ausfindig zu machen. Hier hilft eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Sie bietet Deckungsschutz für die notwendige Heilbehandlung und organisiert und übernimmt vor allem den von den Kassen nicht abgedeckten Krankenrücktransport zur stationären Behandlung im Heimatland. Sie geht über den Leistungsbereich einer privaten Krankenversicherung hinaus, die den Krankenrückstransport als medizinisch notwendig voraussetzt. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten bereits dann, wenn die Heilungschancen zu Hause in der gewohnten sozialen und familiären Umgebung besser sind. So weist auch das Auswärtige Amt immer wieder auf die Sinnhaftigkeit einer solchen Absicherung hin.

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In Verbindung mit einer Reise-Notrufversicherung kann der Reisende zudem sicher stellen, dass er im Krankheitsfall und sonstigen Notfällen praktische Hilfe erhält. Die Notrufzentralen der Versicherer unterhalten dazu einen 24-Stunden-Service und geben Informationen zu den ärztlichen Versorgungseinrichtungen des Reiselandes und benennen entsprechende Ärzte und Krankenhäuser. Sie vermitteln zudem den Kontakt des behandelnden Arztes im Ausland zum Hausarzt am Wohnsitz des Reisenden. Mit der formellen Kostenübernahmeerklärung der Auslandskrankenversicherung ist gewährleistet, dass der Versicherer die Abrechnung der Krankenhausbehandlungskosten mit der Klinik im Ausland übernimmt. Der Reisende wird damit auch vor einer unangemessenen Kostenberechnung der Klinik im Ausland bewahrt. Zusätzlich hilft die Reise-Notrufversicherung beim Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten sowie bei Strafverfolgungsmaßnahmen. Es können auch die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen einbezogen werden.
Reiserückstrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die anfallenden Stornierungskosten, wenn der Reisende die Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung, einer schwerwiegenden Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Eigentumsschaden oder einer überraschenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes nicht antreten kann. Nach dem Antritt der Reise greift die Reiseabbruchversicherung ein und übernimmt die zusätzlich anfallenden Reiserücktrittskosten, wenn der Reisende nicht wie geplant zurückreisen kann. Versicherte Personen sind der Reisende als Versicherungsnehmer und ihm nahe stehende, in der Regel in direkter Linie mit ihm verwandte Personen sowie die mitangemeldeten Reisenden. Die Prämien berechnen sich nach der Höhe des Reisepreises. Die Versicherung sollte bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden, da die Stornokosten mit der zeitlichen Nähe des Reisebeginns stetig ansteigen.
Reisegepäck-Versicherung
Mit der Reisegepäck-Versicherung versichert der Reisende grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die er am Körper trägt. Ferner ist das einem Beförderungsunternehmen übergebene Gepäck versichert, wobei aber für wertvolle Gegenstände Einschränkungen zu beachten sind. Ferner kann unter bestimmten Bedingungen das Gepäck in einem abgestellten Fahrzeug versichert werden.
Reiseunfall-Versicherung
Die Reiseunfallversicherung leistet für einen während der Reise eintretenden Unfallschaden, der zum Tod oder zur dauernden Teil- oder Vollinvalidität führt.